Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren auch AGB genannt) gelten für die Leistungen und Angebote der Marke "Mutti freut sich" der Silverspoon Catering & Event GmbH (im weiteren auch Mutti genannt), die vom Kunden (im weiteren auch Auftraggeber oder Auftraggeber genannt) beauftragt werden.
  2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Mutti.
  3. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Auftraggeber mit der Mutti im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Veranstalters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Mutti in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Vertragsabschluss und Haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber gegenüber der Mutti zustande. Mutti und der Auftraggeber stellen die Vertragsparteien dar.
  2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

Warenangebot

  1. Das Angebot der Mutti kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, den Mutti in vom Auftraggeber gewünschten Art und Weise nach Abstimmung verändern kann.

Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Die Mutti ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und von der Mutti zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Mutti zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Mutti an Dritte.
  3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von der Mutti allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
  4. Rechnungen der Mutti sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Mutti berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Mutti der eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Die Mutti ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist die Mutti berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
  7. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger der Mutti rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Auftraggeber, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

Angebote, Optionen und freie Termine

  1. Angebote der Mutti sind grundsätzlich freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten bestehen nicht, sofern keine explizite Gewährung einer solchen vereinbart und ein Zeitraum der Gültigkeit hierfür vereinbart wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.
  2. Sollten dem Auftraggeber freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Mutti gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
  2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind der Mutti schriftlich mitzuteilen.
  3. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
  4. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer ist bis spätestens 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß VII. berechnet.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Mutti spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
  6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass die Mutti dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Mutti trifft ein Verschulden.

Rücktritt des Auftraggebers

  1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist die Mutti berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von der Mutti zu vertreten.
  2. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt.
  3. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Auftraggeber übernimmt alle diesbezüglichen entstehenden Stornokosten.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass seitens der Mutti höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Der Mutti bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen und wird von der Mutti rückbestätigt.

Rücktritt der Mutti

  1. Die Mutti ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter der Mutti nicht mehr gewährleistet werden kann, 

b) die Veranstaltung für die Mitarbeiter der Mutti aus anderen Gründen unzumutbar ist, 

c) der Ruf sowie die Sicherheit der Mutti gefährdet wird, 

d) im Falle höherer Gewalt, 

e) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen. 

Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.

Termine, Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Mutti wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird die Mutti von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit die Mutti die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
  2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Auftraggeber bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit die Mutti sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen der Mutti solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich die Mutti die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten der Mutti.
  3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die die Mutti selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Auftraggeber zu beschaffen.
  4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der Mutti. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

Sonstige und Non-Food-Lieferungen

  1. Sofern vom Auftraggeber Waren und Leistungen beauftragt werden und die Erzeugnisse der Mutti nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit der Produkte auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung der Mutti. 

b) Die Mutti übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Auftraggeber keine Haftung. 

  1. Von der Mutti bereitgestelltes Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum der Mutti. Die Mutti ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Auftraggeber kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Auftraggeber die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter der Mutti verursacht, trägt der Auftraggeber ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
  2. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Auftraggeber pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die Mutti haftet der Auftraggeber im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

Mängel und Gewährleistung

  1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen der Mutti unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Mutti als vom Auftraggeber akzeptiert.
  2. Bei berechtigten Mängeln steht der Mutti nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Auftraggeber dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
  3. Die Mutti versichert dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Die Mutti haftet nicht nach Ablieferung beim Auftraggeber für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
  4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

Haftung der Mutti

  1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Mutti infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Mutti, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, 
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, 
  • bei Mängeln, die die Mutti verschwiegen oder deren Abwesenheit
sie garantiert hat, 
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 
  1. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Mutti auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Auftraggeber am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die Mutti zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
  3. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Mutti im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Mutti nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Mutti gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen
  4. Ebenso wenig haftet die Mutti für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mutti rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Haftung des Veranstalters

  1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Die Kosten daraus sind der Mutti voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums der Mutti wird dies dem Auftraggeber zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird die Mutti den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Auftraggeber verlangen. Die Mutti haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
  2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten und werden durch die Mutti gesondert berechnet.

Datenschutz

  1. Es gelten die in unserer Datenschutzerklärung aufgeführten Bedingungen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Silverspoon Catering & Event GmbH.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Frankfurt am Main.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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